Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

11. Allgemeines

11.1 

Diese Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle – unabhängig von der Art des Vertragsabschlusses – abgeschlossenen Rechtsgeschäfte mit unseren Kunden, auch wenn sie bei mündlichen oder fernmündlichen Verhandlungen nicht besonders erwähnt werden. Abweichungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer firmenmäßig gefertigten schriftlichen Bestätigung.

11.2

Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

 

11.3
Einkaufsbedingungen unserer Kunden, welche in Widerspruch zu diesen Bedingungen stehen, werden zurückgewiesen; sie werden nicht Vertragsinhalt, selbst wenn wir ihnen nicht formell vor oder bei Vertragsabschluss widersprechen.

12. Preise

12.1
Unsere Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes im Einzelfall schriftlich vereinbart ist.


12.2

Wird im Einzelfall Skonto eingeräumt, so ist der Kunde zur Inanspruchnahme des Skontos nur dann berechtigt, wenn alle unsere früheren Rechnungen beglichen sind, ausgenommen solche, welchen nachweislich berechtigte Einwendungen unseres Kunden entgegenstehen.


12.3

Sollten Sie sich dazu entschlossen haben, Ihr Produkt bei uns im Shop vor Ort abzuholen und hier auch zu bezahlen, so haben Sie hier nur die Bargeld-Zahlungsmethode zur Auswahl.


12.4

Eingehende Zahlungen werden auf die jeweils älteste Forderung, zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf Kapital angerechnet.


12.5

Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen welcher Art auch immer ist ausgeschlossen.


12.6

Für Bestellungen ohne ausdrückliche Preisvereinbarung gelten unsere Preise am Liefertag bzw falls Abholung vereinbart ist, am Tag der Abholung der Ware.

13. Mängelrüge / Gewährleistung

13.1
Wir leisten für original verpackte, fabrikneue Ware dafür Gewähr, dass die Ware ordnungsgemäß ist und die gewöhnlichen Eigenschaften aufweist; für besondere Eigenschaften wird nur gehaftet, wenn dies schriftlich zugesagt wurde. Zusagen in Verkaufskatalogen, Prospekten und Werbematerialien sind unverbindlich. Der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt vorhanden war.

13.2
Der Gewährleistungspflicht richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

13.3
Für Ware, die als mindere Qualität, wie zB „Zweite Wahl“ oder Schauraumware oder beschädiget Ware bezeichnet wird, leisten wir keine Gewähr, wenn diese Ware zuvor vom Kunden besichtigt, oder zur Besichtigung angeboten wurde.

13.4
Für produktions- und materialbedingte Abweichungen, etwa Farbnuancen, wird keine Gewähr geleistet.


13.5
Der Kunde verpflichtet sich, die Ware umgehend bei Übernahme zu untersuchen und hiebei festgestellte Mängel unverzüglich unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird die Mängelrüge nicht ordnungsgemäß und fristgerecht erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

14. Rückgaberecht

14.1
Der Kunde ist zur Rückgabe gekaufter Ware nur berechtigt, wenn im Einzelfall schriftlich ein Rückgaberecht vereinbart ist. Solches Rückgaberecht, wenn es vereinbart ist, besteht jedenfalls nur dann, wenn die Ware unbeschädigt und original verpackt ohne Kosten für uns an unser Werk, zurückgestellt wird. Für maßangefertigte Ware besteht keinesfalls ein Rückgaberecht. Geschnittenes oder anderweitig bearbeitetes Material wird nicht zurückgenommen.

14.2
Besteht ein Rückgaberecht des Kunden, so verpflichtet sich der Kunde, 15 % des Bruttopreises der zurückgegebenen Ware zur Abgeltung unserer Unkosten bei Rückgabe der Ware zu bezahlen.

15. Produkthaftung und Schadenersatzhaftung

15.1
Wir haften nicht für die Richtigkeit von Angaben über Handhabung, Bedienung oder Betrieb, soweit solche in Prospekten, technischen Beschreibungen oder sonstigen Anleitungen der Originalhersteller oder Generalimporteure enthalten sind; für die Richtigkeit von Angaben der von uns verfassten technischen Bedienungsanleitungen übernehmen wir nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen die Haftung. Wir sind von Aufklärungsverpflichtungen (insbesondere von Lagerung, Wartung, Einbau oder sonstige Handhabung der von uns gelieferten Waren) befreit.


15.2
Allfällige Regressforderungen, die der Kunde aus dem Titel der „Produkthaftung“ iSd PHG gegen uns richtet, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

15.3
Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen; dies gilt nicht für Personenschäden. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

16. Lieferung

16.1
Die Ware wird auf Kosten des Kunden geliefert, soweit nichts anderes vereinbart ist. Sollten Lieferkosten zur Verrechnung gelangen, so werden diese gesondert fakturiert.


16.2
Vereinbarte Zulieferung setzt voraus, dass die Anfuhrstraße mit schwerem Lastzug befahrbar ist.


16.3
Die Ware gilt auch dann als geliefert, wenn sie zum Liefertermin nach Meldung der Versandbereitschaft nicht unverzüglich abgerufen wird; in diesem Fall sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten unseres Kunden zu lagern.


16.4
Höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare oder von uns nicht beeinflussbare Ereignisse wie Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, Unterbrechungen der Energieversorgung udgl sowie von uns oder von unseren Lieferanten nicht zu vertretende Verkehrsunfälle befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Lieferpflicht, und zwar auch dann, wenn sie bei unserem Lieferanten oder dessen Vorlieferanten eingetreten sind, jedoch in jedem Falle nur insoweit, als wir dem Kunden diese Ereignisse als Ursache der Leistungsstörung nachweisen. Wird durch die genannten Ereignisse die Lieferung unmöglich, so erlischt unsere Lieferpflicht unter den gleichen Bedingungen.


16.5
Die Ware reist branchenüblich verpackt; wir behalten uns vor die Verpackung zum Selbstkostenpreis zu verrechnen. Verpackungsmaterial wird nur zurückgenommen oder vergütet, soweit dies schriftlich vereinbart ist.


16.6
Die Ware wird gegen Transportschäden, Transportverluste oder Bruch nur auf schriftliche Anordnung des Kunden und dann zu seinen Lasten und für seine Rechnung versichert. Äußerlich erkennbare Transportschäden sind sofort bei Empfang der Ware zu melden und unverzüglich deren Art und Umfang schriftlich mitzuteilen.

17. Zahlung

17.1
Ist im Einzelfall nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart, so sind unsere Rechnungen ohne Abzug bei Erhalt zur Zahlung fällig.


17.2
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche Verzugszinsen in der Höhe von 12,5 % zu verrechnen.


17.3
Wir sind berechtigt, sämtliche Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis trotz vereinbarter späterer Fälligkeit sofort fällig zu stellen, wenn der Kunde auch nur eine vereinbarte Zahlungsbedingung nicht einhält. Das Rücktrittsrecht gemäß § 918 ABGB bleibt davon unberührt. In diesem Fall und im Fall, dass durch schlechte Vermögensverhältnisse des Kunden die Zahlung durch den Kunden gefährdet erscheint, sind wir berechtigt weitere Lieferungen nur gegen vollständige Vorauszahlung auszuführen.

17.4
Sonderpreise bzw eingeräumte Rabatte oder sonstige Abschläge sind nur bei fristgerechter Einhaltung des Zahlungszieles wirksam. Bei Zahlungsverzug oder Eröffnung eines Insolvenzverfahren sind wir berechtigt, unsere Listenpreise (Bruttopreis) zu verrechnen.

18. Eigentumsvorbehalt

18.1
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlungen unser Eigentum.


18.2
Der Kunde ist berechtigt, in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Ware im Rahmen des täglichen Geschäftsbetriebes zu veräußern. Die bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt in vollem Umfang an uns ab. Diese Abtretung ist ein den Geschäftsbüchern des Kunden ersichtlich zu machen.


18.3
Auch bei Be- und Verarbeitung der in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Ware geht unser Eigentum nicht unter; in diesem Fall ist vereinbart, dass uns an der durch Be- oder Verarbeitung entstandenen Sache ein aliquoter Miteigentumsanteil zusteht.

19. Erfüllungsort

19.1
Erfüllungsort für sämtliche gegenseitigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist der Ort unseres Unternehmenssitzes.

110. Rechtswahl

110.1
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes und des internationalen Privatrechts wird ausgeschlossen.

111. Gerichtsstand

111.1
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag resultierenden und mit ihm in Verbindung stehenden Streitigkeiten ist ausschließlich, abhängig vom Streitwert, entweder das Bezirksgericht Weiz oder das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz zuständig.

112. Teilwirksamkeit

112.1
Sollten einzelne Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen dessen ungeachtet rechtswirksam und vereinbart. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die wirksam und durchsetzbar ist und dem wirtschaftlich von den Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses Gewollten am ehesten entspricht.

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